Der Winterdienst, ob Gehwege, Parkplätze, Einfahrten, müssen in den Wintermonaten von Schnee und Glateis befreit werden.
Je nach der Stadtsetzung wird, muss der Schnee werktags von/bis 07:00 Uhr Morgen bis 20:00 Uhr
Abends, nach dem Schneefall beseitigt werden,
am Wochenende wird der Schnee von bis 09:00 Uhr und bis 20:00 Uhr abends geräumt werden
Bei uns werden Verträge von Anfang des Winterdienstes der immer am 01.11
Bis zum 31.03 des nächstes Jahres gilt.
Wir sind auch da Technisch und mit Streugut voll ausgestattet
Schnee macht vielen Menschen Freude, kann aber auch Ärger bereiten – wenn es glatt wird. Stürzen Fußgänger auf schlecht geräumten Gehwegen, haften die Eigentümer der anliegenden Häuser.
Der Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen ist eigentlich Aufgabe der Gemeinden. Die aber kümmern sich meist nur um die Fahrbahnen. Die Verkehrssicherungspflicht für die Gehwege übertragen sie auf die Anlieger – per Satzung. Einzelne Regeln variieren zwar von Ort zu Ort, die Hauptpunkte sind aber meistens gleich: Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr; an Sonn- und Feiertagen von 8 oder 9 bis 20 Uhr. Bis 7 Uhr muss der Weg dann schon begehbar sein.